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Quick Freeze:

Quick Freeze („Schockfrosten“) ist ein Verfahren, mit dem Telekommunikations-Verkehrsdaten für Zwecke der Strafverfolgung vorübergehend gesichert werden können. Dieses Verfahren wird in den USA und anderen Staaten praktiziert, in Deutschland mit Ausnahme der besonderen Regelung des Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) nicht.
Telekommunikationsunternehmen und Internetprovider erheben – u. a. für Abrechnungszwecke – Bestands- und Verkehrsdaten ihrer Kunden. Die Verkehrsdaten werden in der Regel nach einer bestimmten Frist wieder gelöscht.
Will eine Strafverfolgungsbehörde (Polizei und Staatsanwaltschaft) auf diese Daten zugreifen, benötigt sie einen richterlichen Beschluss. Um zu verhindern, dass die Daten währenddessen gelöscht werden, können die Strafverfolger eine so genannte Speicheranordnung (englisch: Preservation order) erlassen. Durch diese Anordnung wird die routinemäßige Löschung der Daten unterbunden; die Daten werden „eingefroren“. Sobald ein richterlicher Beschluss vorliegt, ist dann die Nutzung der Daten erlaubt, sie werden wieder „aufgetaut“ und der Strafverfolgungsbehörde ausgehändigt. Diese Methode wird auch als quick freeze, fast thaw bezeichnet.
Quick Freeze gilt als Alternative zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung.
Allerdings gibt es derzeit noch keine Rechtsgrundlage für Quick Freeze. Problematisch ist auch, dass nach dem Stopp der Vorratsdatenspeicherung und der damit verbundenen Löschung der Daten bei den Providern keine Regelung über die Dauer der Speicherung existiert. So speichern einige Provider sieben Tage, andere drei, viele aber auch gar nicht. Dies führt in der Praxis der Strafverfolgung zu nicht akzeptablen Ergebnissen. Selbst eine Speicherfrist von sieben Tagen ist für die Praxis inakzeptabel, da viele Taten erst nach einem längeren Zeitraum angezeigt, manchmal auch erst später bekannt werden, z.B. Kreditkartendelikte, die erst nach 30 Tagen, nämlich nach Erhalt der Abrechnung auffallen.

Quellenangabe: Die Seite "Quick Freeze" aus der Wikipedia Enzyklopädie. Bearbeitungsstand 2010-06-25T10:12:59Z UTC. URL: Die Autoren und Versionen Der Text ist unter der Lizenz GNU Free Documentation License und der Lizenzbestimmungen Commons Attribution-ShareAlike 3.0 Unported verfügbar.




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Artikel: Quick Freeze Intro
Quick Freeze („Schockfrosten“) ist ein Verfahren, mit dem Telekommunikations-Verkehrsdaten für Zwecke der Strafverfolgung vorübergehend gesichert werden können. Dieses Verfahren wird in den USA und anderen Staaten praktiziert, in Deutschland mit Ausnahme der besonderen Regelung des Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) nicht.
Telekommunikationsunternehmen und Internetprovider erheben – u. a. für Abrechnungszwecke – Bestands- und Verkehrsdaten ihrer Kunden. Die Verkehrsdaten werden in der Regel nach einer bestimmten Frist wieder gelöscht.
Will eine Strafverfolgungsbehörde (Polizei und Staatsanwaltschaft) auf diese Daten zugreifen, benötigt sie einen richterlichen Beschluss. Um zu verhindern, dass die Daten währenddessen gelöscht werden, können die Strafverfolger eine so genannte Speicheranordnung (englisch: Preservation order) erlassen. Durch diese Anordnung wird die routinemäßige Löschung der Daten unterbunden; die Daten werden „eingefroren“. Sobald ein richterlicher Beschluss vorliegt, ist dann die Nutzung der Daten erlaubt, sie werden wieder „aufgetaut“ und der Strafverfolgungsbehörde ausgehändigt. Diese Methode wird auch als quick freeze, fast thaw bezeichnet.
Quick Freeze gilt als Alternative zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung.
Allerdings gibt es derzeit noch keine Rechtsgrundlage für Quick Freeze. Problematisch ist auch, dass nach dem Stopp der Vorratsdatenspeicherung und der damit verbundenen Löschung der Daten bei den Providern keine Regelung über die Dauer der Speicherung existiert. So speichern einige Provider sieben Tage, andere drei, viele aber auch gar nicht. Dies führt in der Praxis der Strafverfolgung zu nicht akzeptablen Ergebnissen. Selbst eine Speicherfrist von sieben Tagen ist für die Praxis inakzeptabel, da viele Taten erst nach einem längeren Zeitraum angezeigt, manchmal auch erst später bekannt werden, z.B. Kreditkartendelikte, die erst nach 30 Tagen, nämlich nach Erhalt der Abrechnung auffallen.

Quellenangabe: Die Seite "Quick Freeze" aus der Wikipedia Enzyklopädie. Bearbeitungsstand 2010-06-25T10:12:59Z UTC. URL: Die Autoren und Versionen Der Text ist unter der Lizenz GNU Free Documentation License und der Lizenzbestimmungen Commons Attribution-ShareAlike 3.0 Unported verfügbar.

Artikel: Quick Freeze Einzelnachweise

Quellenangabe: Die Seite "Quick Freeze" aus der Wikipedia Enzyklopädie. Bearbeitungsstand 2010-06-25T10:12:59Z UTC. URL: Die Autoren und Versionen Der Text ist unter der Lizenz GNU Free Documentation License und der Lizenzbestimmungen Commons Attribution-ShareAlike 3.0 Unported verfügbar.

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