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Verdachtstaster:

Der Verdachtstaster oder auch Einzelbildtaster ist ein Teil einer Videoüberwachungsanlage vornehmlich in Banken und Sparkassen.
Durch den Verdachtstaster können Bilder über verdächtige Aktivitäten im Kundenraum und am Geldschalter aufgenommen werden. Hierbei wird kein Alarm ausgelöst, wie es beim Überfallmelder der Fall ist.
Der Verdachtstaster sollte außer Sicht von Kunden montiert sein und eindeutig vom Überfallmelder unterscheidbar sein.
Kassenräume von Banken und Sparkassen und die Zugänge von Spielcasinos und Spielhallen müssen nach § 6 UVV „Kassen“ und § 6 UVV „Spielhallen“ mit optischen Raumüberwachungsanlagen ausgestattet sein. Die Aufzeichnungen dieser Anlage müssen gemäß Ziffer 3.3., Absatz b der „Installationshinweise für Optische Raumüberwachungsanlagen“ die Möglichkeit haben, gesonderte Verdachtsaufzeichnungen vorzunehmen. Diese müssen gegen versehentliches Löschen gesichert sein.
Um die Historie eines Überfalls festzuhalten, muss die Videoanlage mindestens 15 Minuten lang Videobilder ohne Auslösung der Überfallmeldeanlage aufzeichnen. Mit der Alarmauslösung oder eben dem Betätigen des Verdachtsschalters muss für mindestens weitere 15 Minuten eine Aufzeichnung erfolgen.

Quellenangabe: Die Seite "Verdachtstaster" aus der Wikipedia Enzyklopädie. Bearbeitungsstand 2009-12-06T12:32:36Z UTC. URL: Die Autoren und Versionen Der Text ist unter der Lizenz GNU Free Documentation License und der Lizenzbestimmungen Commons Attribution-ShareAlike 3.0 Unported verfügbar.




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Artikel: Verdachtstaster Intro
Der Verdachtstaster oder auch Einzelbildtaster ist ein Teil einer Videoüberwachungsanlage vornehmlich in Banken und Sparkassen.
Durch den Verdachtstaster können Bilder über verdächtige Aktivitäten im Kundenraum und am Geldschalter aufgenommen werden. Hierbei wird kein Alarm ausgelöst, wie es beim Überfallmelder der Fall ist.
Der Verdachtstaster sollte außer Sicht von Kunden montiert sein und eindeutig vom Überfallmelder unterscheidbar sein.
Kassenräume von Banken und Sparkassen und die Zugänge von Spielcasinos und Spielhallen müssen nach § 6 UVV „Kassen“ und § 6 UVV „Spielhallen“ mit optischen Raumüberwachungsanlagen ausgestattet sein. Die Aufzeichnungen dieser Anlage müssen gemäß Ziffer 3.3., Absatz b der „Installationshinweise für Optische Raumüberwachungsanlagen“ die Möglichkeit haben, gesonderte Verdachtsaufzeichnungen vorzunehmen. Diese müssen gegen versehentliches Löschen gesichert sein.
Um die Historie eines Überfalls festzuhalten, muss die Videoanlage mindestens 15 Minuten lang Videobilder ohne Auslösung der Überfallmeldeanlage aufzeichnen. Mit der Alarmauslösung oder eben dem Betätigen des Verdachtsschalters muss für mindestens weitere 15 Minuten eine Aufzeichnung erfolgen.

Quellenangabe: Die Seite "Verdachtstaster" aus der Wikipedia Enzyklopädie. Bearbeitungsstand 2009-12-06T12:32:36Z UTC. URL: Die Autoren und Versionen Der Text ist unter der Lizenz GNU Free Documentation License und der Lizenzbestimmungen Commons Attribution-ShareAlike 3.0 Unported verfügbar.

Artikel: Verdachtstaster Quellen
- Unfallverhütungsvorschriften „Kassen“
- Unfallverhütungsvorschriften „Spielhallen“
- Installationshinweise für Optische Raumüberwachungsanlagen

Quellenangabe: Die Seite "Verdachtstaster" aus der Wikipedia Enzyklopädie. Bearbeitungsstand 2009-12-06T12:32:36Z UTC. URL: Die Autoren und Versionen Der Text ist unter der Lizenz GNU Free Documentation License und der Lizenzbestimmungen Commons Attribution-ShareAlike 3.0 Unported verfügbar.

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