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Betriebsbuch:

Das Betriebsbuch ist ein für alle Gefahrenmeldeanlagen (GMA) nach DIN VDE0833 geforderter und zu führender schriftlicher Nachweis. In das Betriebsbuch sind alle Ereignisse während des Betriebes sowie alle Maßnahmen zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft bei GMA einzutragen.
Eintragungen erfolgen von den „zuständigen Stellen": Feuerwehr, Polizei, Wachunternehmen, Wartungsfirma sowie Betreiber und Errichter.
Geräte-Daten: Geräte-Übersicht und sogenannte Stammdaten der Anlage.
Betriebsereignisse sind Alarmmeldungen (z. B. Einbruch-, Überfall-, Brand-, Gas-Meldungen), Störungsmeldungen, Abschaltungen, Wartung/Inspektion sowie sonstige Betriebsereignisse.
Meldungs- und Störungsstatistik: Nach DIN VDE 0833 ist im Zusammenhang mit dem Betriebsbuch auch eine Meldungs- und Störungsstatistik zu führen.
Die Eintragungen in das Betriebsbuch sind vom Betreiber der Anlage (Verantwortlicher der GMA) und vom Errichter (Fachkraft des Errichterbetriebes) vorzunehmen. Das Betriebsbuch muss ständig verfügbar sein und in unmittelbarer Nähe der Zentrale aufbewahrt werden.

Quellenangabe: Die Seite "Betriebsbuch" aus der Wikipedia Enzyklopädie. Bearbeitungsstand 2010-02-06T16:45:46Z UTC. URL: Die Autoren und Versionen Der Text ist unter der Lizenz GNU Free Documentation License und der Lizenzbestimmungen Commons Attribution-ShareAlike 3.0 Unported verfügbar.




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Artikel: Betriebsbuch
Das Betriebsbuch ist ein für alle Gefahrenmeldeanlagen (GMA) nach DIN VDE0833 geforderter und zu führender schriftlicher Nachweis. In das Betriebsbuch sind alle Ereignisse während des Betriebes sowie alle Maßnahmen zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft bei GMA einzutragen.
Eintragungen erfolgen von den „zuständigen Stellen": Feuerwehr, Polizei, Wachunternehmen, Wartungsfirma sowie Betreiber und Errichter.
Geräte-Daten: Geräte-Übersicht und sogenannte Stammdaten der Anlage.
Betriebsereignisse sind Alarmmeldungen (z. B. Einbruch-, Überfall-, Brand-, Gas-Meldungen), Störungsmeldungen, Abschaltungen, Wartung/Inspektion sowie sonstige Betriebsereignisse.
Meldungs- und Störungsstatistik: Nach DIN VDE 0833 ist im Zusammenhang mit dem Betriebsbuch auch eine Meldungs- und Störungsstatistik zu führen.
Die Eintragungen in das Betriebsbuch sind vom Betreiber der Anlage (Verantwortlicher der GMA) und vom Errichter (Fachkraft des Errichterbetriebes) vorzunehmen. Das Betriebsbuch muss ständig verfügbar sein und in unmittelbarer Nähe der Zentrale aufbewahrt werden.

Quellenangabe: Die Seite "Betriebsbuch" aus der Wikipedia Enzyklopädie. Bearbeitungsstand 2010-02-06T16:45:46Z UTC. URL: Die Autoren und Versionen Der Text ist unter der Lizenz GNU Free Documentation License und der Lizenzbestimmungen Commons Attribution-ShareAlike 3.0 Unported verfügbar.

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