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Türschließer:
Ein Türschließer bewirkt ein sicheres Schließen einer Tür, das heißt sowohl die Bewegung des Türblattes in die Türzarge als auch das Fallen der Schlossfalle des Türschlosses in das Schließblech wird auch bei leichtem Gegenwind gewährleistet. Obentürschließer mit Gelenkarm. Geschlossen ...... und offen.Am einfachsten geschieht das Schließen durch Schrägstellen der Türbänder mit Ausnutzung der Schwerkraft, z. B. bei Abgrenzungen von Tiergattern. Eine andere Möglichkeit ist das Aufbringen schraubenförmiger Führungsbahnen auf die Türbänder, z. B. bei einigen öffentlichen Toilettentüren. Beide Schließmechanismen erfolgen jedoch ungedämpft und führen somit zu ungewünschten Geräuschen beim Zuknallen. Aufwendiger sind getrennte Bauteile zum Schließen einer Tür z. B. Obentürschließer (OTS). Diese mechanischen Elemente können auch unten an der Tür angeordnet sein und werden dann als Bodentürschließer (BTS) bezeichnet, sie kommen häufiger bei großflächigen Glastüren zum Einsatz. Optisch unauffällig sind in das Türblatt integrierte Türschließer (ITS oder FTS).Eine Sonderbauform stellt der Rahmen-Türschließer dar (RTS), der im Türrahmen oberhalb der Türe eingebaut wird. Bei den auf dem Türblatt aufgesetzten Obentürschließern unterscheidet man Scherengestänge- oder Gelenkarmschließer und die aufwändigeren aber dafür optisch angenehmeren Gleitschienenschließer. Dabei wird die zum Schließen der Tür erforderliche Energie (Drehmoment) in einer Feder gespeichert und die Schließkraft hydraulisch gedämpft. Die Schließgeschwindigkeit lässt sich in der Regel über die angebrachten Ventile stufenlos einstellen. Bei Gleittschienschließern wird zwischen der Nockentechnik (CAM) und der Zahntriebtechnik unterschieden. Die Nockentechnik bietet einen wesentlich günstigeren Schließmomentverlauf. Die Nockentechnik erfüllt hierdurch die Anforderungen der DIN Spec 1104 für leichteres Türöffnen vor allem für Kinder, ältere Personen und Behinderte in öffentlichen und privaten Gebäuden. Die DIN Spec 1104 ist allerdings keine Norm, sondern eine technische Spezifikation, die keinerlei bindenden Charakter hat, wie eine DIN-Norm. Bei gleicher Schließergröße nach EN 1154 sind damit Nockenschließer in der Lage die Tür ab einem Öffnungswinkel von ca. 10° leichter zu öffnen. Dies verhindert in vielen Fällen kostenspielige Nach- und Umrüstungen mit Drehtürautomaten, die den Öffnungsvorgang motorisch unterstützen, oder alternativ Freilauftürschließer. Freilauftürschließer ermöglichen nach einmaligem Öffnen eine kraftfreie Betätigung der Türe ohne Schließwirkung. Diese wird erst nach Betätigung eines Auslösetasters oder eines angeschlossenen Rauchmelders im Brandfalle ausgelöst. Herkömmliche aber optisch weniger schöne Gestängetürschließer haben einen ähnlich optimalen Schließmomenteverlauf wie Gleitschientürschließer mit Nockentechnik. Bei Gleitschienentürschließer mit Zahntriebtechnik ist der Kraftverlauf wesentlich ungünstiger und vermittelt ein schwergängiges Öffnungsgefühl, da die aufzuwendende Kraft beim Türöffnern nicht um 40 % bis zu einem Öffnungswinkel von 60 Grad verglichen mit der Ausgangskraft in Nulllage abnimmt. Allerdings ist bei den Nockenschließern auch das Schließmoment der Türe deutlich geringer als bei Zahntriebschließern. Dies kann insbesondere bei Türen mit streifender Dichtung, Teppichberührung, Dreck, o. ä. oder schwergängigen Türbändern, zu einem Nichtschließen der Türe führen. Ebenso können Überdrucksituationen durch Klimaanlagen, Luftzug, o. ä. zu einem Nichtschließen der Türe, bei Nockenschließern im Vergleich zu Zahntriebschließern, führen. Die benötigte Ausgangskraft zum Öffnen einer Türe ist sowohl bei Nockenschließern, als auch bei Zahntriebschließern gleich groß. Türen mit Anforderungen an Feuer- oder Rauchschutz müssen selbstschließend sein. Dieses kann durch geeignete zugelassene Türschließer erreicht werden. Bei zweiflügeligen Türen mit Anforderungen an Feuer- oder Rauchschutz ist eine Schließfolgeregelung vorgeschrieben um sicherzustellen, dass zuerst der Standflügel geschlossen wird und anschließend der Gangflügel. Nur so ist der geforderte Abschluss gewährleistet.Türschließer für Brandschutztüren werden nach den Normen DIN EN 1154 sowie DIN 18263 Teil 1, Ausgabedatum 1987/01,und DIN 18263 Teil 4, Ausgabedatum 1991/03 zuletzt überarbeitet 1997 und DIN EN 1155 gefertigt. Eine Sonderform des Türschließers ist der Diktator. Ein Diktator schließt eine Tür vollständig, wenn die Tür schon beinahe geschlossen ist, um versehentliches Offenlassen zu verhindern. Wenn die Tür ganz geöffnet ist, reagiert der Diktator nicht und lässt die Tür offen. Durch einen eingebauten Dämpfer wird auch verhindert, dass die Tür schnell (und dadurch laut) geschlossen wird.
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Artikel: Türschließer Ein Türschließer bewirkt ein sicheres Schließen einer Tür, das heißt sowohl die Bewegung des Türblattes in die Türzarge als auch das Fallen der Schlossfalle des Türschlosses in das Schließblech wird auch bei leichtem Gegenwind gewährleistet. Obentürschließer mit Gelenkarm. Geschlossen ...... und offen.Am einfachsten geschieht das Schließen durch Schrägstellen der Türbänder mit Ausnutzung der Schwerkraft, z. B. bei Abgrenzungen von Tiergattern. Eine andere Möglichkeit ist das Aufbringen schraubenförmiger Führungsbahnen auf die Türbänder, z. B. bei einigen öffentlichen Toilettentüren. Beide Schließmechanismen erfolgen jedoch ungedämpft und führen somit zu ungewünschten Geräuschen beim Zuknallen. Aufwendiger sind getrennte Bauteile zum Schließen einer Tür z. B. Obentürschließer (OTS). Diese mechanischen Elemente können auch unten an der Tür angeordnet sein und werden dann als Bodentürschließer (BTS) bezeichnet, sie kommen häufiger bei großflächigen Glastüren zum Einsatz. Optisch unauffällig sind in das Türblatt integrierte Türschließer (ITS oder FTS).Eine Sonderbauform stellt der Rahmen-Türschließer dar (RTS), der im Türrahmen oberhalb der Türe eingebaut wird. Bei den auf dem Türblatt aufgesetzten Obentürschließern unterscheidet man Scherengestänge- oder Gelenkarmschließer und die aufwändigeren aber dafür optisch angenehmeren Gleitschienenschließer. Dabei wird die zum Schließen der Tür erforderliche Energie (Drehmoment) in einer Feder gespeichert und die Schließkraft hydraulisch gedämpft. Die Schließgeschwindigkeit lässt sich in der Regel über die angebrachten Ventile stufenlos einstellen. Bei Gleittschienschließern wird zwischen der Nockentechnik (CAM) und der Zahntriebtechnik unterschieden. Die Nockentechnik bietet einen wesentlich günstigeren Schließmomentverlauf. Die Nockentechnik erfüllt hierdurch die Anforderungen der DIN Spec 1104 für leichteres Türöffnen vor allem für Kinder, ältere Personen und Behinderte in öffentlichen und privaten Gebäuden. Die DIN Spec 1104 ist allerdings keine Norm, sondern eine technische Spezifikation, die keinerlei bindenden Charakter hat, wie eine DIN-Norm. Bei gleicher Schließergröße nach EN 1154 sind damit Nockenschließer in der Lage die Tür ab einem Öffnungswinkel von ca. 10° leichter zu öffnen. Dies verhindert in vielen Fällen kostenspielige Nach- und Umrüstungen mit Drehtürautomaten, die den Öffnungsvorgang motorisch unterstützen, oder alternativ Freilauftürschließer. Freilauftürschließer ermöglichen nach einmaligem Öffnen eine kraftfreie Betätigung der Türe ohne Schließwirkung. Diese wird erst nach Betätigung eines Auslösetasters oder eines angeschlossenen Rauchmelders im Brandfalle ausgelöst. Herkömmliche aber optisch weniger schöne Gestängetürschließer haben einen ähnlich optimalen Schließmomenteverlauf wie Gleitschientürschließer mit Nockentechnik. Bei Gleitschienentürschließer mit Zahntriebtechnik ist der Kraftverlauf wesentlich ungünstiger und vermittelt ein schwergängiges Öffnungsgefühl, da die aufzuwendende Kraft beim Türöffnern nicht um 40 % bis zu einem Öffnungswinkel von 60 Grad verglichen mit der Ausgangskraft in Nulllage abnimmt. Allerdings ist bei den Nockenschließern auch das Schließmoment der Türe deutlich geringer als bei Zahntriebschließern. Dies kann insbesondere bei Türen mit streifender Dichtung, Teppichberührung, Dreck, o. ä. oder schwergängigen Türbändern, zu einem Nichtschließen der Türe führen. Ebenso können Überdrucksituationen durch Klimaanlagen, Luftzug, o. ä. zu einem Nichtschließen der Türe, bei Nockenschließern im Vergleich zu Zahntriebschließern, führen. Die benötigte Ausgangskraft zum Öffnen einer Türe ist sowohl bei Nockenschließern, als auch bei Zahntriebschließern gleich groß. Türen mit Anforderungen an Feuer- oder Rauchschutz müssen selbstschließend sein. Dieses kann durch geeignete zugelassene Türschließer erreicht werden. Bei zweiflügeligen Türen mit Anforderungen an Feuer- oder Rauchschutz ist eine Schließfolgeregelung vorgeschrieben um sicherzustellen, dass zuerst der Standflügel geschlossen wird und anschließend der Gangflügel. Nur so ist der geforderte Abschluss gewährleistet.Türschließer für Brandschutztüren werden nach den Normen DIN EN 1154 sowie DIN 18263 Teil 1, Ausgabedatum 1987/01,und DIN 18263 Teil 4, Ausgabedatum 1991/03 zuletzt überarbeitet 1997 und DIN EN 1155 gefertigt. Eine Sonderform des Türschließers ist der Diktator. Ein Diktator schließt eine Tür vollständig, wenn die Tür schon beinahe geschlossen ist, um versehentliches Offenlassen zu verhindern. Wenn die Tür ganz geöffnet ist, reagiert der Diktator nicht und lässt die Tür offen. Durch einen eingebauten Dämpfer wird auch verhindert, dass die Tür schnell (und dadurch laut) geschlossen wird.
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