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Zwangsläufigkeit:

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird Zwangsläufigkeit allen Ereignissen zugesprochen, die als unabwendbar betrachtet werden.
Im Zusammenhang mit Themen aus der Sicherheitstechnik steht Zwangsläufigkeit dagegen für ein Ziel, das beim Einrichten von Gefahrenmeldeanlagen erreicht werden soll. Man strebt danach, die Gefahrenmeldeanlagen so einzurichten, dass sie nur noch dann Alarm geben, wenn tatsächlich ein außergewöhnliches Ereignis eingetreten ist. Zwangsläufigkeit ist erreicht, wenn die Zahl der Falschalarme auf ein Minimum reduziert wurde.
Dies sind Maßnahmen, mit denen Zwangsläufigkeit bei einer Einbruchmeldeanlage erreicht werden kann:
- Man sorgt dafür, dass die Räume, die durch die Einbruchmeldeanlage überwacht werden, nur dann betreten werden können, wenn die Einbruchmeldeanlage zuvor unscharf geschaltet wurde. Eine Alarmauslösung durch Vergessen des Unscharfschaltens ist somit ausgeschlossen.
- Man sorgt dafür, dass die Einbruchmeldeanlage nur dann scharfgeschaltet werden kann, wenn alle Zugänge ordnungsgemäß verschlossen sind.
Bei der praktischen Umsetzung dieser Maßnahmen kommen spezielle technische Vorrichtungen zum Einsatz (zum Beispiel Blockschlösser). Diese arbeiten zumeist mit elektrischen Bauteilen zusammen, deren Schaltfolgen auf die speziellen Zwecke der Falschalarm-Vermeidung ausgerichtet sind.

Quellenangabe: Die Seite "Zwangsläufigkeit" aus der Wikipedia Enzyklopädie. Bearbeitungsstand 2009-05-09T20:43:39Z UTC. URL: Die Autoren und Versionen Der Text ist unter der Lizenz GNU Free Documentation License und der Lizenzbestimmungen Commons Attribution-ShareAlike 3.0 Unported verfügbar.




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Artikel: Zwangsläufigkeit
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird Zwangsläufigkeit allen Ereignissen zugesprochen, die als unabwendbar betrachtet werden.
Im Zusammenhang mit Themen aus der Sicherheitstechnik steht Zwangsläufigkeit dagegen für ein Ziel, das beim Einrichten von Gefahrenmeldeanlagen erreicht werden soll. Man strebt danach, die Gefahrenmeldeanlagen so einzurichten, dass sie nur noch dann Alarm geben, wenn tatsächlich ein außergewöhnliches Ereignis eingetreten ist. Zwangsläufigkeit ist erreicht, wenn die Zahl der Falschalarme auf ein Minimum reduziert wurde.
Dies sind Maßnahmen, mit denen Zwangsläufigkeit bei einer Einbruchmeldeanlage erreicht werden kann:
- Man sorgt dafür, dass die Räume, die durch die Einbruchmeldeanlage überwacht werden, nur dann betreten werden können, wenn die Einbruchmeldeanlage zuvor unscharf geschaltet wurde. Eine Alarmauslösung durch Vergessen des Unscharfschaltens ist somit ausgeschlossen.
- Man sorgt dafür, dass die Einbruchmeldeanlage nur dann scharfgeschaltet werden kann, wenn alle Zugänge ordnungsgemäß verschlossen sind.
Bei der praktischen Umsetzung dieser Maßnahmen kommen spezielle technische Vorrichtungen zum Einsatz (zum Beispiel Blockschlösser). Diese arbeiten zumeist mit elektrischen Bauteilen zusammen, deren Schaltfolgen auf die speziellen Zwecke der Falschalarm-Vermeidung ausgerichtet sind.

Quellenangabe: Die Seite "Zwangsläufigkeit" aus der Wikipedia Enzyklopädie. Bearbeitungsstand 2009-05-09T20:43:39Z UTC. URL: Die Autoren und Versionen Der Text ist unter der Lizenz GNU Free Documentation License und der Lizenzbestimmungen Commons Attribution-ShareAlike 3.0 Unported verfügbar.

Artikel: Zwangsläufigkeit
- Einbruchschutz

Quellenangabe: Die Seite "Zwangsläufigkeit" aus der Wikipedia Enzyklopädie. Bearbeitungsstand 2009-05-09T20:43:39Z UTC. URL: Die Autoren und Versionen Der Text ist unter der Lizenz GNU Free Documentation License und der Lizenzbestimmungen Commons Attribution-ShareAlike 3.0 Unported verfügbar.

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